Seit 01.01.2025 werden auf nachfolgenden Linienabschnitten als Fahrtberechtigung auch VVO-Zeitkarten anerkannt.
- Linie 565 – Altenau – Fichtenberg, Abzweig Altenau – Mühlberg, Busbahnhof
- Linie R584 – Kröbeln – Schweinfurth – Gröditz
- 587 – innerhalb von Gröditz
Als Zeitkarten sind gemeint, Wochenkarten, Monatskarten, 09-Uhr-Abo-Monatskarten, Abo-Monatskarten, 09-Uhr-Abo-Monatskarten, VVO-Job Tickets.
Für die Mitnahme von Hunden gelten die VBB-Bedingungen. Mitnahme von Fahrrädern ist ausgeschlossen.